02. Hausordnung
Wir bitten die Eltern, ihre Kinder dazu anzuhalten, zum Unterricht pünktlich zu erscheinen. Die Hausordnung wird in den ersten Unterrichtstagen von den Klassenleitern besprochen und hängt auf Dauer im Klassenzimmer aus. Sie ist für einen gut funktionierenden Unterrichtsbetrieb sehr wichtig. Deshalb muss die Hausordnung genau beachtet werden.
1. Aufenthalt der Schüler vor Beginn des Vormittagsunterrichts
Bis 7.45 Uhr halten sich alle Schüler/innen in der Eingangshalle N/0 (Große Aula) auf, dabei sind die Treppen freizuhalten. Zu allen übrigen Bereichen des Schulhauses haben Schüler vor Unterrichtsbeginn keinen Zutritt. Spaziergänge auf den Höfen sind gestattet.
2. Aufenthalt der Schüler während der Vor-, Mittags- und Nachmittagspausen
2.1 Während der Vormittagspausen sind folgende Bereiche allen Schülern zugänglich:
Eingangshalle, Kleine Aula, die Mensa (soweit geöffnet), die Höfe (die Sportanlagen nur im Rahmen der Aktivpause, siehe Sonderregelung), die Parkanlage der Ovenbeck-Villa, ferner die Gänge im Erdgeschoss (im Bereich vor dem Lehrerzimmer) und ersten Stock des Altbaus sowie der Bereich vor den Ausstellungsvitrinen und Aquarien in N/I. Die Aufenthalts-räume in der Ovenbeck-Villa stehen nur Schülern der 11. bis 13. Jahrgangsstufe zur Verfügung. Unser Schulgarten kann während der Pause nur betreten und besichtigt werden, sofern eine Aufsicht zugegen ist. Die Fluchttreppe an der Nordseite des Mensagebäudes darf nicht betreten werden (Ausnahme: Notfall)
2.2 Während der Pausen ist der Aufenthalt in folgenden Bereichen nicht gestattet:
Im zweiten Obergeschoss des Alt- und Neubaus, im gesamten Mittelbau (Ausnahme: Mensa, soweit geöffnet), in der Verbindungsbrücke zwischen Neu- und Mittelbau, im Neubautreppenhaus zum Sportbereich, im Gang vor den Physiksälen, im Parkdeck und auf der darüber liegenden Eingangsterrasse sowie im Fahrradkeller.
2.3 Die Aktivpause wird nur während der Pausen und nur bei trockenem Wetter in den Herbst- und Sommermonaten (Schuljahresbeginn bis Allerheiligen; Ostern bis Schuljahresende; die Absperrbänder sind zu beachten) im Freien durchgeführt. Einzelheiten des sportlichen Ablaufs sowie die Reinhaltung der Spielflächen regelt und überwacht die SMV in Zusammenarbeit mit den Aufsicht führenden Lehrkräften. Teilnehmer dürfen die Sportanlagen nur in Turnschuhen betreten und keine Speisen und Getränke auf die Spielflächen mitnehmen. Das Spielen mit Bällen ist nur auf den Sportplätzen gestattet. Ausnahmen hierzu sind das Spielen mit Softbällen auf dem Schulhof (also auch außerhalb der Hartplätze) und Tischtennis. Beim ersten Gong müssen alle rechtzeitig in die Klassenzimmer zurückkehren.
3. Büchereibesuch und Internetnutzung in Vormittagspausen oder Freistunden
Um Gefährdungen durch den Straßenverkehr auszuschließen, führt der Weg zwischen Bücherei und Schulgebäude direkt durch die Parkanlage der Ovenbeck-Villa und dann vorbei am Kulturforum. Nur dieser direkte Weg, nicht aber der Gehsteig an der Salzburger Straße, darf benutzt werden. Auf dem Weg zur Stadtbücherei gilt wie im gesamten Schulgelände absolutes Rauchverbot. Ansonsten ist die Büchereiordnung zu beachten.
4. Aufenthalt der Schüler während der Mittagspause
Die Mittagspause und eine eventuell daran angrenzende Randstunde sind unterrichtsfreie Zeit. Schüler können in dieser Zeit das Schulgebäude ohne Aufsicht verlassen, die Erziehungsberechtigten sind aufsichtspflichtig. Schüler, die auf dem Schulgelände bleiben, werden dort angemessen beaufsichtigt. Erziehungsberechtigte können ihren Kindern das Verlassen der Schule während der Mittagspause verbieten, müssen dies aber mit dem entsprechenden Formblatt der Schule mitteilen.
5. Aufenthalt der Schüler nach dem Unterricht
5.1 Nach dem Unterricht sowie bei vorzeitigem Unterrichtsschluss stehen den Schülern folgende Aufenthaltsräume zur Verfügung: die Kleine Aula, die Sitzbänke im oberen Teil der Eingangshalle sowie die Parkanlage der Ovenbeck-Villa. Den Schülern der 11. und 12. Jgst. werden zusätzlich die Oberstufenräume in der Ovenbeck-Villa angeboten. Bis einschließlich 6. Stunde ist der Aufenthalt auf der Bühne der Eingangshalle (Musikunterricht!), auf der Eingangsterrasse, den Sportflächen und auf den Höfen nicht gestattet.
5.2. Die Stundenplanänderung für den nächsten Schultag muss von jedem Schüler nach Unterrichtsende vor dem Verlassen der Schule genau gelesen werden.
6. Verhalten während des Unterrichts und Verlassen des Schulgeländes
Im Unterricht sind Essen, Trinken und Kaugummikauen sowie das Tragen von Kopfbedeckungen grundsätzlich verboten, es sei denn, es wurden vom Lehrer Ausnahmen ausdrücklich zugelassen. Schüler der Jahrgangsstufe 5 mit 10 dürfen ohne Erlaubnis des Direktorats die Schulanlage während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 dürfen außerhalb des Unterrichts das Schulgelände verlassen, es sei denn die Erziehungsberechtigten stimmen dieser Regelung nicht zu. In diesem Fall muss der Schule schriftliche Mitteilung gemacht werden.befreit.
7. Rauchen auf dem Schulgelände
Für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft besteht auf dem gesamten Schulgelände absolutes Rauchverbot. Das Schulgelände umfasst alle Schulgebäude inklusive Ovenbeck-Villa, alle Schulhöfe, den Schulgarten, den Park vor der Ovenbeck-Villa und den Zugang zur Stadtbücherei über das Belacqua-Gelände.
8. Abfallentsorgung - Mülltrennung
Im Sinne eines umweltbewussten Verhaltens sind alle Abfälle entsprechend sortiert in die Abfallkörbe bzw. die gekennzeichneten Papier- oder Wertstoffcontainer zu werfen, nicht aber auf den Boden oder in die Bankfächer. Die Papierkörbe sind wöchentlich - in der Regel am Freitag - von jeder Klasse selbstständig in den Papiercontainer zu entleeren. In der großen und kleinen Aula werden Kunststoffe/Aluminium/Tetrapaks vom Restmüll getrennt gesammelt und vom Umweltteam nach Sonderplan entsorgt.
9. Verbot des Schneeballwerfens
Das Schneeballwerfen ist im gesamten Schulbereich und an den Bushaltestellen wegen der erheblichen Verletzungsgefahr strengstens verboten!
10. Parken im Schulbereich und Schulwegsicherheit
10.1 Zweiräder (auch mit Motor) können nur auf den markierten Stellplätzen im Fahrradkeller bzw. in den Parkbuchten entlang der Salzburger Straße vor der Sporthalle abgestellt werden. Aus gesundheitlichen Gründen dürfen im Fahrradkeller die Motoren nur so lange wie unbedingt nötig laufen. Auf dem Gehsteig vor den Parkbuchten bei der Sporthalle, im Parkdeck und in der Parkgarage dürfen Fahr- und Motorräder nur geschoben werden.
10.2 Da der Parkraum im Schulbereich für die Lehrkräfte und Angestellten äußerst knapp ist, können Schüler und Eltern ihre PKW vormittags nur außerhalb des Schulgeländes parken. Alle Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder nach Unterrichtsschluss mit dem Wagen abholen wollen, werden dringend gebeten, Treffpunkte zu vereinbaren, die außerhalb des Schulgeländes gelegen sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, die angespannte Verkehrssituation im Schulbereich zu entschärfen.
10.3 Alle Schüler überqueren die Salzburger Straße nur am Ampelübergang. Den Anweisungen
der Schülerlotsen ist unbedingt Folge zu leisten.
11. Erste Hilfe
Der Schulsanitätsdienst steht für Erste-Hilfe-Maßnahmen in allen Bereichen zur Verfügung. Hilfe erhält man direkt beim Sanitäter oder über das Sekretariat.
12. Telefonieren im Schulbereich
Mobiltelefone dürfen durch Schüler auf dem Schulgelände nicht benutzt werden, auch nicht in den Pausen. Ausnahmen bedürfen im Einzelfall der ausdrücklichen Genehmigung eines Lehrers. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy einbehalten und im Sekretariat hinterlegt. Das Telefon kann dann von den Eltern (bei Volljährigen auch von den Schülern selbst) abgeholt werden. Bei Prüfungen, für welche die Regelungen der GSO über Unterschleif anzuwenden sind, stellt auch schon das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar; Handys sind also ggf. vorher beim Lehrer für die Zeit der Prüfung abzugeben. Vom Festnetzanschluss im Sekretariat kann nur in wirklich dringenden Fällen telefoniert werden.
13. Ordnungsmaßnahmen
In Ergänzung zu Art. 86 Abs. 2 BayEUG gilt am Luitpold-Gymnasium folgende Regelung:
Notwendige Ordnungsmaßnahmen sollen vordringlich der Integration dienen und nicht dem Ausschluss aus der Gemeinschaft. Aus diesem Grunde werden der Schulleiter und der Disziplinarausschuss ermächtigt, Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 BayEUG zur Bewährung auszusetzen. Zur Bewährung ausgesetzte Ordnungsmaßnahmen können an Bewährungsauflagen, wie z. B. soziale Arbeit oder andere Tätigkeiten für die Gemeinschaft, gebunden sein.
Auch anstelle einer Ordnungsmaßnahme nach Art. 86 Abs. 2 BayEUG können vom Schulleiter oder dem Disziplinarausschuss soziale Tätigkeiten oder Auflagen verfügt werden. Der Schüler hat in diesem Fall keine Wahlmöglichkeit. Damit soll der Grundsatz des Artikels 1 der Verfassung des Luitpold-Gymnasiums erfolgreich umgesetzt werden können.
14. Nutzerverordnung des IT- und Multimedia-Systems
Die im Mai 2010 erstellte Nutzerverordnung des IT- und Multimediasystems ist Bestandteil dieser Hausordnung.
Wasserburg am Inn, September 2010
OStD Peter Rink
(Schulleiter)