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Schulpsychologische Beratung 

DAS BERUFSBILD DER SCHULPSYCHOLOGIN

Als Schulpsychologin habe ich eine Doppelfunktion inne, die des Lehrers und die des Psychologen. Durch meine unterrichtliche Tätigkeit als Mathematik-Lehrerin habe ich einen engen Bezug zu schulischen Problemsituationen und erhalte Einblick in realistische Interventionsmöglichkeiten.

Mein Tätigkeitsbereich als Schulpsychologin umfasst nicht nur die Kooperation mit der Schulleitung und dem Kollegium z.B. im Bereich der Schulentwicklung, sondern vor allem mit Eltern und Schülern. Dazu gehören folgende Schwerpunkte:

1. Einzelfallhilfe
bei allgemeinen Schulproblemen wie Leistungsabfall, unbefriedigendem Schulerfolg, Problemen mit Kontakten zu Lehrern und Mitschülern, Konzentrations- und Motivationsmangel, Prüfungsangst usw., vor allem auch dann, wenn eine längere Betreuung notwendig erscheint bzw. spezielle Probleme vorliegen (wie z.B. Lese-Rechtschreibschwäche, Schulangst, Selbstwertprobleme, Suizidgefährdung)

2. Schullaufbahnberatung
Hinweise auf Fragen der längerfristigen Eignung fürs Gymnasium und die individuelle Gestaltung der Schullaufbahn (Wiederholung bzw. Überspringen von Klassen, Übertritt an andere Schulen usw.)

3. Gruppenmaßnahmen
Kursangebote, z.B. zu Lern- und Arbeitsmethoden, zur Verbesserung der Kon- zentrationsfähigkeit, zur Verringerung der Aufregung in Prüfungssituationen

4. Allgemeine Informationsveranstaltungen
für Eltern im Rahmen von Veranstaltungen der Schule über spezielle Themen, z.B. LELE (Lernen Lernen)



SCHULPSYCHOLOGISCHE BERATUNG

Wesentlich sind die drei Prinzipien, an die ich als Schulpsychologin gebunden bin:

1. Freiwilligkeit
Die Ratsuchenden müssen freiwillig, nicht (nur) durch Druck von Dritten (z.B. Eltern, Lehrer etc.) zur Beratung kommen.

2. Kostenfreiheit
Für die Beratung fallen keine Kosten an.

3. Schweigepflicht
Ich unterliege einer Verschwiegenheitspflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB, die über die des Lehrers hinaus geht, d.h. weder Inhalte noch die Tatsache, dass Beratung in Anspruch genommen wurde, werden an Dritte weiter gegeben.
Ausnahmen bei 



TERMINE FÜR BERATUNGSGESPRÄCHE

Termine sollten unbedingt möglichst frühzeitig und am besten vorab

vereinbart werden, auch für die ausgehängten Sprechzeiten. Dadurch können unnötiger Zeitdruck und / oder lange Wartezeiten vermieden werden. Es besteht stets die Möglichkeit, über den Anrufbeantworter eine Nachricht zu hinterlassen. Ich rufe dann baldmöglichst zurück.

Beratungsgespräche finden in der Regel nachmittags oder, falls Eltern alleine kommen wollen, auch vormittags in meinem Beratungszimmer in der Ovenbeck- Villa, 1. Stock, Zimmer-Nr. 11 statt.

Meine aktuelle Sprechstunden für das Schuljahr 2011/12:


Birgit Letzer (Staatliche Schulpsychologin)


Luitpold-Gymnasium Wasserburg am Inn