Jede Wiedergabe einer fremden Meinung und jede einzelne tatsächliche Angabe (z.B. Zahlen) ist zu belegen. Üblich ist der Quellennachweis durch Fußnoten. Diese stehen am „Fuß“ der betreffenden Seite und sind vom Text durch einen längeren Strich getrennt. Auf die Fußnote wird im Text durch höher gestellte eingeklammerte Ziffern hingewiesen. Die Fußnoten können auf jeder Seite neu oder laufend nummeriert werden. Bei der Anordnung der Fußnoten ist darauf zu achten, dass die einmal gewählte Form konsequent beibehalten wird. Die Reihenfolge der Angaben in den Fußnoten steht fest und darf nicht beliebig variiert werden.
a) Reihenfolge beim Zitieren von Büchern und Aufsätzen aus Sammelwerken:
(1) Zu- und Vorname(n) des Verfassers/der Vefasser (bzw. Herausgeber);
(2) Haupt- und Untertitel;
(3) Bandzahl;
(4) Erscheinungsort;
(5) Erscheinungsjahr;
(6) Seitenangabe;
Beispiel: Gestrich H., Kredit und Sparen, Jena 1944, S.15
Wird vom selben Autor in einer Arbeit eine einzige Quelle mehrmals zitiert, kann anstelle der gesamten Literaturangabe ab der zweiten Zitierung nur noch der Name des Verfassers mit dem Hinweis „a.a.O“ und die Seitenangabe angeführt werden. Bücher, die bis zu drei Verfasser haben, werden unter dem Namen aller Vefasser zitiert; hat ein Buch mehr als drei Verfasser, so genügt die Angabe von zwei Verfassern mit dem Zusatz „u.a.“. Verfassernamen müssen von dem Buchtitel durch Komma getrennt werden. Bei der Angabe der Seitenzahl ist zu unterscheiden, ob nur diese eine Seite zitiert wird (z.B. S. 20), ob die übernommene Stelle auch noch die folgende Seite berührt (S. 20 f.) oder ob die Aussagen sich über mehrere Seiten erstrecken (S. 20 ff.); genauigkeitshalber sollte man Anfangs- und Endseite angeben (S.20-27).
b) Reihenfolge beim Zitieren von Zeitschriftenaufsätzen:
(1) Zu- und Vorname(n) des/der Autor(en);
(2) Haupt- und Untertitel;
(3) Name der Zeitschrift;
(4) Folge;
(5) Jahrgang;
(6) Band- und Jahreszahl;
(7) evtl. Heft und Nummer;
(8) Seitenzahl.
Beispiel: Heitmüller W., Leibniz als Wirtschaftspolitiker,
in: Jahrbuch für Gesetzgebung und Verwaltung, Jg. 63 (1939), S.461 ff.
c) Beispiel fürs Zitieren eines Artikels aus einem Nachschlagewerk:
Schumpeter J., Artikel „Unternehmer“, in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften,
4. Aufl., Jena, Bd. 8 (1928), S. 476 f.
d) Internetbeiträge in Hausarbeiten
Zitieren und Bibliographieren Für das Bibliographieren von Internet-Seiten hat sich noch kein verbindlicher Standard herausgebildet. Das Problem bei Internetbeiträgen liegt darin, dass sie möglicherweise in gewissen Abständen überarbeitet oder auch nach einiger Zeit vollständig aus dem Netz entfernt werden. Folglich ist es nicht immer möglich, die vom Zitierenden angegebene Seite in der verwendeten Fassung zu finden. Daher scheint folgendes Verfahren bei Seminararbeiten und Deutschen Hausaufgaben empfehlenswert:
Im Literaturverzeichnis einer Hausarbeit wird neben den üblichen Angaben die exakte Internet-Adresse (sie beginnt mit den Zeichen http://) angegeben. Es ist akribisch darauf zu achten, dass alle Zeichen der Adresse (einschließlich der Punkte, Bindestriche, Schrägstriche u. dgl.) korrekt sind. Neben dem Erscheinungsdatum (soweit angegeben) wird auch das Aufrufdatum angeführt. Der Arbeit wird ein Ausdruck, auf dem die genannten Daten sichtbar sind, beigelegt. Er kann als Original gelten.
Beispiel: Kandler, Svenja, „Robert Schneider, Schlafes Bruder“,
Internetseite „http://www.telemarkt.de/igsbb/internet/pbuecher/rez1113/schlbrud.htm“
vom 01.12.1996, aufgerufen am 13.11.1997 (s. Materialien Nr. ...)