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Exkursion nach Linz

Besuch der ehemaligen Euthanasieanstalt in Schloss Hartheim

28. Januar 2009

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.  

So lautet der erste Artikel der UN-Menschenrechtscharta, die am 10. Dezember 1948 kodifiziert wurde. In unserer Gesellschaft gilt dieser Grundsatz als selbstverständlich. Umso schockierender war für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9a und 9b, mit welcher Radikalität vielen Menschen Würde und gleiche Rechte im nationalsozialistischen Deutschland verweigert wurden - vor noch nicht einmal 70 Jahren. Von 1940 bis 1944 wurden im Schloss Hartheim bei Linz körperlich und geistig kranke und behinderte Menschen ermordet. 

Im Dritten Reich war nicht die „Würde“ des Menschen der Maßstab, sondern die Frage nach dem Wert des Einzelnen für die Gesellschaft, und dieser Wert wurde nach einer erbarmungslosen Kosten-Nutzen-Rechnung bestimmt: Behinderte und Kranke wurden als „unproduktiv“ abqualifiziert und sollten als „lebensunwertes“ Leben „ausgemerzt“ werden. Die Zahl der getöteten Menschen lag bei ca. 250 000 zwischen 1939 und 1945. Der Hauptverantwortliche für diese „Euthanasie“, Viktor Brack, sagte 1946 vor dem Nürnberger Gerichtshof über Hitlers Motive Folgendes aus: 

„Letzten Grundes bezweckte Hitler mit der Einleitung des NS-Euthanasie-Programms in Deutschland, jene Leute auszumerzen, die in Irrenhäusern und ähnlichen Anstalten verwahrt und für das Reich von keinem irgendwelchen Nutzen mehr waren. Diese Leute wurden als nutzlose Esser angesehen“. 

Im Oktober 1939 erteilte Hitler deshalb den Befehl zur systematischen Ermordung behinderter und kranker Menschen in Tötungsanstalten, mit der in den Augen der Täter effizientesten Tötungsmethode, der Vergasung mit Hilfe von Kohlenmonoxyd in sechs eigens eingerichteten, zentralen Tötungsanstalten. Eines dieser Mordzentren war das Schloss Hartheim bei Linz.

  Schloss Hartheim bei Linz

Diese Massenmorde wurden planmäßig und systematisch durchorganisiert. In der Führerkanzlei in Berlin wurde eine eigene Dienstelle eingerichtet (nach der Adresse „Tiergartenstraße 4“ wurde die Mordaktion als „Aktion T4“ bezeichnet), die mehrere Abteilungen umfasste: eine medizinische Abteilung, die die Erfassung der Opfer regelte, eine Transportabteilung, die die Transporte der Opfer zu den Tötungsanstalten organisieren sollte, und eine Abteilung, die das Gas für die Ermordung beschaffen und gleichzeitig den erbeuteten Schmuck und das Zahngold der Opfer verwerten sollte.

Gutacher von Heil- und Pflegeanstalten, psychiatrischen Kliniken, Alten- und Siechenheimen des Reichs entschieden durch einen simplen Vermerk („+“ oder „-“) in den Meldebögen über Leben und Tod der Insassen. 

Per Bus oder Bahn wurden die Opfer in eine der sechs Tötungsanstalten gebracht und dort in Gaskammern ermordet. Das Personal, das an der Durchführung der Morde beteiligt war, (d.h. begutachtende Ärzte, Vergasungsspezialisten, Techniker für die Leichenverbrennung) wurde später zu den verantwortlichen und ausführenden Tätern des millionenfachen Massenmordes an Juden, Sinti und Roma und anderen Verfolgten. Franz Stangl, Leiter von Hartheim bis Oktober 1941, wurde später Kommandant der Vernichtungslager Sobibor und Treblinka.

Die Morde in Hartheim sollten von der Öffentlichkeit und den Angehörigen geheim gehalten werden. Aus diesem Grund wurden umfangreiche Tarnungsmanöver inszeniert, um die Angehörigen hinsichtlich des wahren Schicksals der Opfer zu täuschen. Ein eigens eingerichtetes Sonderstandesamt beurkundete die Todesfälle unmittelbar vor Ort. In den Briefen an die Angehörigen wurden natürliche Todesursachen angegeben, dabei wurden nur Krankheiten ausgewählt, die innerhalb von zwei Wochen zum Tod führen konnten. Es sollte auch verhindert werden, dass die Bevölkerung in der Umgebung aufgrund einer Häufung von Todesmeldungen Misstrauen schöpfte. Deshalb wurde ein ausgeklügeltes System des Aktentausches entwickelt, z.B. wurden Todesnachrichten von Opfern aus der Umgebung von Hartheim nicht in Hartheim ausgestellt, sondern in Brandenburg. Die Akten der Opfer sowie ihre Hinterlassenschaften wurden dann in diese andere Anstalt versandt, wo der gesamte Schriftverkehr erledigt wurde.

Die Geheimhaltung gelang jedoch nicht. Es kursierten Gerüchte im Umfeld der Tötungsanstalten, unzählige Belege dokumentieren die Empörung der Angehörigen, als sie vom raschen, unerwarteten Tod der Angehörigen erfuhren , in Briefen schwere Vorwürfe an Ärzte und Anstaltsleitungen erhoben und hartnäckig Widerstand leisteten. Immer weniger Menschen wurden in psychiatrische Anstalten eingewiesen – ein Indikator für die wachsende Scheu von Familien, behinderte Angehörige in Heimen unterbringen zu lassen. Selbst im Ausland wurde man aufmerksam und informierte etwa in einem am 23. September 1941 abgeworfenen Flugblatt über die Tätigkeit des Wiener Euthanasiearztes Dr. Jekelius.

60 bis 70 Personen waren an der Durchführung der Morde beteiligt. Nur wenige jedoch entschlossen sich, die Handlungsspielräume, die sich auch in der Diktatur dem Einzelnen boten, zu nutzen und sich der Beteiligung am Massenmord zu entziehen oder gar aktiv Widerstand zu leisten. Franz Sitter, einer von elf Pflegern der Anstalt Hartheim, blieb nur zehn Tage und „verlangte um sofortige Enthebung von der Dienstverpflichtung“, als er Einblick gewonnen hatte, um was es eigentlich ging. Er erklärte „[…] er wolle lieber sofort einrücken.“  Der Antrag auf Versetzung wurde bewilligt, Franz Sitter wurde Soldat an der Ostfront. Karl Schumann wurde Mitglied einer lokalen Widerstandsgruppe, die in Flugblättern örtliche Nationalsozialisten als Gehilfen und Mörder bezeichneten. Ein Gestapo-Spitzel deckte schließlich die Aktionen der Gruppe auf, zwei Mitglieder wurden 1944 hingerichtet, Karl Schuhmann wurde mit einer zehnjährigen Kerkerstrafe belegt.

Foto von Karl Schumann aus dem Jahr 1941 mit dem rauchenden Schornstein des Krematoriums

Der wachsende Protest in der Bevölkerung im gesamten Deutschen Reich wurde durch den mutigsten Kritiker der Euthanasiemorde entscheidend geschürt: Clemens August Graf von Galen, der Bischof von Münster, wandte sich am 3. August 1941 in einer Predigt, deren Text sich rasch verbreitete, gegen die Euthanasiemorde: 

„[…] hier handelt es sich um Menschen, unsere Mitmenschen, unsere Brüder und Schwestern! Arme Menschen, kranke Menschen, unproduktive Menschen meinetwegen! Aber haben sie damit das Recht auf das Leben verwirkt? Hast du, habe ich nur so lange das Recht zu leben, solange wir produktiv sind, solange wir von den anderen als produktiv anerkannt werden?“

  Clemens August Graf von Galen, Bischof von Münster

Die Frage, was mit den „unproduktiven“ Arbeits- und Kriegsinvaliden geschehen sollte, beunruhigte die Bevölkerung massiv. Viele Historiker sind davon überzeugt, dass dies zu Hitlers Befehl vom 24. August 1941 beitrug, die „Aktion T4“ vorübergehend einzustellen. Auch wenn damit die NS-Euthanasie keineswegs zu Ende war (bis 1944 wurden etwa in Hartheim KZ- Häftlinge aus Mauthausen und behinderte Kinder getötet und in vielen kleinen Pflegeanstalten dezentral weitergemordet), zeigt dies deutlich, dass auch unter den Bedingungen einer Diktatur Handlungsspielräume vorhanden waren.

Das Schloss Hartheim wurde 1954 als Wohnhaus für Hochwassergeschädigte genutzt. In der Nachkriegszeit erinnerten nur private Gedenktafeln im Innenhof des Schlosses an die Euthanasie- und Häftlingsmorde. Sie wurden von Angehörigen französischer und italienischer Opfer (KZ-Häftlinge aus den Lagern Dachau oder Mauthausen) angebracht, die in den 50er und 60er Jahren nach Hartheim kamen, um hier der Toten zu Gedenken. Oft genug jedoch standen Besucher vor verschlossenen Türen: das Schloss wurde zu einem Wohngebäude, die Schauplätze der Morde wurden als Lagerräume oder Wohnungen genutzt, der Krematoriumsraum als Kohlenkeller. Wollten Angehörige von Opfern diese Orte besuchen, blieb ihnen oftmals der Eintritt verwehrt. Diese Kränkung der Besucher kann man sich kaum groß genug vorstellen.

Erst 1995 wurde ein Verein gegründet, mit dem Bestreben, die Geschichte der NS-Euthanasie in Hartheim aufzuarbeiten und das Schloss als Lern- und Gedenkort zu gestalten. Alle Räume, die in den Tötungsablauf einbezogen waren, sind nun erstmals in eine Gedenkstätte einbezogen und ermöglichen den Besuchern eine Annäherung an die hier begangenen Verbrechen. Ergänzt wird der Gedenkort heute durch eine Dauerausstellung mit dem Titel „Wert des Lebens“, der den Umgang mit behinderten Menschen vom Zeitalter der Industrialisierung bis zur aktuellen Forderung nach gesellschaftlicher Gleichstellung behinderter Menschen in der Gegenwart beleuchtet.

In einem Nebengebäude des Schlosses befindet sich heute das Café Lebenswert, ein sozialintegratives Projekt, in dem behinderte und nicht behinderte MitarbeiterInnen bedienen.

So erfuhren die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9a und 9b, dass Hartheim heute auch ein Symbol dafür ist, wie man die Achtung vor dem Artikel 1 der Menschenrechtscharta in ganz besonderer Weise zum Ausdruck bringen kann. 

Florian Haigermoser


Luitpold-Gymnasium Wasserburg am Inn