Medienerziehung

S M A R T P H O N E & CO Kleiner Elternleitfaden

Der folgende Leitfaden richtet sich an Eltern, die nach schneller Orientierung in der Bildschirmerziehung suchen. Er basiert auf Fragen, die von Eltern und Lehrern an Klicksalat gestellt wurden. Der Leitfaden wurde mit dem Elternbeirat zusammengestellt und kann auch in gedruckter Form oder als PDF bei uns bestellt werden.

Sollte mein Kind das Smartphone in die Schule mitnehmen dürfen?
Vorteile, die sich aus der Nichtmitnahme des Smartphones ergeben: Ihr Kind hat die Möglichkeit, sich während der An- und Abfahrt zum Unterricht gedanklich vor- und nachzubereiten. Ablenkende- und stressverursachende Tätigkeiten (fordernde Spiele bzw. whatsapp-Aktivitäten) fallen weg und ermöglichen einen unbelasteten Start in den schulischen Vormittag bzw. in den Lernnachmittag.
Nachteile, die sich aus der Nichtmitnahme ergeben: Weniger Spiel, Spass und private online-Kommunikation auf dem Schulweg (ist das ein wirklicher Nachteil?) bzw. während (!) des Unterrichts, der Stundenwechsel, Pausen und Freistunden. Fehlende Möglichkeit, an „Bring Your Own Device“-Konzepten im Unterricht (vg. Unterricht 2.0) teilzunehmen bzw. Eltern über Änderungen der Tagesorganisation zu unterrichten (zwei wirkliche Nachteile).
=> Tipp: Für den Schulbesuch Kinder ohne Gerät oder mit einem Handy ohne Datentarif in die Schule gehen lassen, bei Bedarf und je nach Unterrichtsnotwendigkeit ein Smartphone mitgeben. Spiele und „Zerstreuungsapps“ vom Smartphone löschen und auf einem Tablet zur Verfügung stellen. Diese lassen sich nicht mehr überall hin mitnehmen bzw. unbemerkt nutzen.

Was macht mein Kind auf dem Smartphone/Tablet?
Die „big five“- Aktivitäten auf dem Smartphone sind: chatten über Messenger (whatsapp, snapchat, instagram, twitter), spielen (Minecraft, GTA, FIFA, League of Legends – Quelle: JimStudie 2015), youtube-Videos (die beliebtesten Youtube-Channels: Freekickerz, Gronkh, Kontor – Stand Mai 2016) anschauen, Musik hören, fotografieren.
Nicht immer werden die Altersklassen laut FSK.de und USK.de eingehalten und Bildschirmzeiten werden bisweilen hartnäckig ignoriert.
=> Tipp: Spiele und Unterhaltungsapps vom Smartphone löschen und auf einem Tablet zur Verfügung stellen. Holen Sie sich einen Eindruck über Spiele auf spieleratgeber-nrw.de und lassen Sie sich von Ihren Kindern die „coolen“ Youtuber zeigen, die am meisten Spaß machen.

Wieviel Zeit darf mein Kind am Bildschirm (Smartphone, Tablet, Konsole, Fernseher) verbringen?
Das hängt vom Alter, der Reife und Selbstdisziplin Ihres Kindes ab. Seriöse Medienpädagogen geben keine absolute Minutenzahl pro Tag an. Sie stellen die Bildschirmzeiten in einen größeren Kontext und versuchen ein Gleichgewicht zwischen Bildschirm- und Nichtbildschirmaktivitäten herzustellen. Die Binsenweisheiten des Bildschirmzeit-Managements lauten: je später Sie Ihrem Kind Bildschirme zur Nutzung überlassen, desto weniger Lebenszeit wird es mit Bildschirmaktivitäten verbringen und bildschirmfreie Hobbys und Aktivitäten kennenlernen. Je häufiger Sie Ihr Kind in Jugendgruppen, Sportvereine, Chöre, Musikvereine schicken, desto weniger Zeit wird es vor dem Bildschirm verbringen. Jede Stunde, die Sie zusammen mit Ihrem Kind verbringen, wird es weniger vor dem Bildschirm sitzen. Mit anderen Worten: Bildschirmzeiten werden maßgeblich von Familien- und Freundesstrukturen, Freizeitaktivitäten, vorhandenen Geräten und vor allem unserem Vorbildverhalten bedingt. Bildschirmzeiten sollten quantitativ in einem ausgewogenen Verhältnis zu den anderen Freizeitaktivitäten stehen und kein Übergewicht haben. Klare Zeitvorgaben helfen, ebenso Bildschirmverbote für bestimmte Situationen im Tagesablauf, z.B. ohne Smartphone und Tablet abends ins Bett gehen, beim Fernsehschauen kein „second screen“ nutzen, keine private Smartphonenutzung im Unterricht und in den Pausen zulassen, keine Smartphones beim Lernen und Hausaufgaben im gleichen Raum erlauben,
keine Bildschirme bei den Mahlzeiten nutzen. Und: Bewegung, Bewegung, Bewegung … raus auf die Straße oder ab in den Wald – Bewegung fördert die Intelligenz und das Merk- und Lernverhalten.
=> Tipp: Verschaffen Sie sich durch ehrliches Interesse einen Überblick über die Bildschirmaktivitäten Ihrer Kinder: welche Youtuber und welche Spiele sind „in“, welche Kommunikationsapps nutzen die Kinder und mit wem sind sie vernetzt? Stellen Sie bildschirmfreie Familienaktivitäten in den Vordergrund. Spielen Sie mit den Kindern das eine oder andere Bildschirmspiel zusammen. Setzen Sie klare Zeitkontingente und greifen Sie konsequent durch, wenn Absprachen und Regeln verletzt werden.

Sollten Schule und heimischer Hausaufgabenraum eine smartphonefreie Zone sein?
Es hilft, wenn man in private und lernrelevante Smartphone-Aktivitäten differenziert. Es ist eine lernpsychologische Katastrophe, wenn Ihr Kind während des Unterrichts unerlaubte Privataktivitäten vollzieht, angefangen von whatsapp bis hin zu online- oder Strategiespielen. Das kommt häufiger vor, als es Eltern und Lehrern bewusst ist – leider, denn die mobilen Geräte lassen sich so gut verbergen und „heimlich“ nutzen. Katastrophal kann es ebenfalls sein, wenn sich Ihr Kind am Nachmittag bei den Hausaufgaben- und Lerneinheiten von Musik, Kommunikation (whatsapp) oder Bildschirmspielen (minecraft, clash of clans) oder youtube-Videos ablenken lässt. Oder die Zeiten des Unterrichtswechsels und der Pausen lieber mit dem Bildschirm verbringt als sich mit den Klassenkameraden zu unterhalten.
Andererseits wäre es Verschwendung von Zeit, Motivations-, Kreativitäts- und Effizienzpotentialen, wenn Schule aufgrund obiger Erfahrungen bewusst auf den Einsatz von Smartphones, Tablets und Internet im Unterricht und Lerngeschehen verzichtet.
Hier sind die visionäre Innovationskraft von Schule, Lehrer- und Elternschaft gefordert, um die zielgerichtete Digitalisierung von Schule voranzutreiben und sich nicht von Bremsern, Bürokraten und Kostenträgern allzusehr beeindrucken zu lassen. Mittlerweile gibt es in vielen Bundesländern gezielte Programme und Förderprojekte, die Schule den leichteren Einstieg ins digitale Zeitalter ermöglichen möchten.
=> Tipp: Bieten Sie der Schule an, sich bei der Erstellung eines schulischen Medienkonzeptes einzubringen. Informieren Sie sich über Lernapps bei den Schulbuchverlagen und holen Sie die Meinung des jeweiligen Fachlehrers zu Lernprogrammen und Lernapps ein, da diese einschätzen können, wie zielführend der Einsatz dieser neuen Lernformen ist.

Mit welchen technischen Hilfsmitteln kann ich die Bildschirmzeiten meines Kindes steuern?
Es gibt drei Möglichkeiten der Zeitsteuerung: 1. Ihr Kind ist selbstdiszipliniert und hält sich eigenständig an die mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. 2. Sie stellen die Bildschirme zu gewissen Zeiten zur Verfügung und sammeln diese nach Gebrauch wieder an einem sicheren Ort ein. 3. Sie verwenden technische Hilfssysteme, mit denen Sie Zeitbudgets zuweisen und verwalten können. Es gibt dazu zwei technische Möglichkeiten, einmal die Zeit-Programmierung Ihres WLAN-Routers oder die Zeitsteuerung über eine Kontroll-App, die Sie auf dem Endgerät Ihres Kindes installieren, z.B. die App „Chicobrowser“ vom Hersteller salfeld.de.
=> Tipp: Beginnen Sie im ersten Schritt mit der Selbststeuerung Ihre Kindes. Wenn das nicht klappt, stellen Sie die Zeiten im WLAN-Router ein oder laden Sie eine Kontrollapp auf das Gerät Ihres Kindes herunter, worüber dieses ganz und gar nicht erfreut sein wird. Deswegen diese Maßnahme gerne als vorletzte Maßnahme einsetzen, als „härteste“ Kontrolle schließlich können Sie Ihrem Kind vorübergehend das Gerät entziehen.

Stimmt es, dass die Gerätestrahlung die Gesundheit meines Kindes gefährden kann?
Darüber streitet sich die Wissenschaft. Wir erleben auf der einen Seite die Argumentation der Mobilfunkindustrie („alles halb so wild“, „nichts nachweisbar“), die wir in ähnlicher Form bereits von der Tabakindustrie kennen und auf dem anderen Ende der Skala die Gesundheitsbefürworter, die mit Geräteverweigerung, Chip-Aufklebern und Halbedelsteinen die schädliche Mobilfunkstrahlung abwehren möchten. Fakt ist: Wir alle profitieren enorm von mobiler Kommunikation und uneingeschränktem Datenfluss. Deshalb sollten Sie Ihrem Kind den Zusammenhang zwischen unkontrollierter Smartphonenutzung und evtl. daraus resultierender gesundheitlichen Risiken (Tumorbildung, Sehschärfenverschlechterung, Bewegungs- und Schlafmangel, Burning-Out) erläutern.
=> Tipp: Besuchen Sie z.B. bfs.de (Bundesamt für Strahlenschutz) und wikipedia.de („Elektrosmog“) und bilden Sie sich dort Ihre eigene Meinung über Elektrosmog und Gesundheitsgefährdung durch den Einsatz mobiler Geräte. Entfernen Sie nachts alle Mobilgeräte aus dem Schlafzimmer. Telefonieren Sie am Mobiltelefon via Lautsprecherkabel oder Lautsprecher. Tragen Sie Ihr Smartphone nicht permanent im eingeschalteten Zustand in Hosen- oder anderen körpernahen Taschen. Schalten Sie die Mobilgeräte bewusst aus oder legen Sie diese in einen anderen Raum.

Was müssen meine Kinder beim Hochladen von Fotografien und Filmen beachten?
Keine Personenfotos oder Filme ohne Zustimmung der darauf abgelichteten Personen erstellen. Keine Veröffentlichung derartiger Fotos oder Filme ohne erneute Zustimmung dieser Personen vornehmen. Keine kompromittierenden Personenfotos oder –Filme dritten Personen zeigen, zusenden oder allgemein veröffentlichen. Keine peinlichen oder vermeintlich coolen Selfies fertigen, versenden oder veröffentlichen.

Welche Regeln gelten bei Textveröffentlichungen (Whatsapp & Co.)?
Ihr Kind beruft sich evtl. bisweilen auf das Recht zur freien Meinungsäußerung und stellt peinliche Aussagen über sich und andere Personen ins Netz, die geltendes Recht verletzen, z.B. in Form von Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen („hate speech“). Dabei vergisst es, dass im Cloud-Computing bzw. im Internet alles öffentlich werden und leider nicht mehr gelöscht werden kann. Ein weiterer Fakt ist, dass Kinder bereits ab dem 12. Lebensjahr zivilrechtlich belangt werden und vor Gericht gestellt werden können, wenn sie die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen.
=> Tipp: Treffen Sie detaillierte Absprachen mit Ihrem Kind, welche Fotos veröffentlicht werden dürfen. Arbeiten Sie systematisch an einer Netikette und untersagen Sie Ihrem Kind Beschimpfungen, hässliche Kommentare und Meinungen zu anderen Personen bzw. deren Werken/Äußerungen via Whatsapp, SMS, Foren, E-Mail und Co. Begutachten Sie mit Ihren jüngeren Kindern (Jgst. 5 und 6) die Klassenchats, aber bitte intervenieren Sie nicht und kommunizieren Sie keinesfalls als Eltern im Klassenchat mit anderen Mitschülern Ihres Kindes!

Hat sich der Hype um die Verletzung der Urheberrechte inzwischen gelegt?
Leider nein. Die Rechtslage ist immer noch nicht eindeutig, ebenso wenig die Rechtsauslegung. Mit anderen Worten: Ihr Kind kann in Sekundenschnelle durch das Herunterladen bzw. Streamen von illegalen Filmen und Musik finanzielle Schäden verursachen, für die Sie als Erziehungsberechtigte gerade stehen müssen.
=> Tipp: Ermöglichen Sie Ihrem Kind Zugriff auf einen legalen Musik-Streaming Dienst, eine Aufstellung gibt es z.B. bei musikstreamingsdienst.net. Apple und amazon bieten kostenpflichtige Dienste an. Egal für welchen Dienst Sie sich letztlich entscheiden, jeder Euro dafür ist gut angelegt, denn er schützt Sie vor unangenehmen Downloads von illegalen Songs und Filmen. Auf Youtube darf Ihr Kind alles anschauen, jedoch nichts herunterladen bzw. „nur“ Songs von Musikvideoclips als Sounddatei herunterladen. Finger weg von sogenannten „Kinoseiten“, z.B. kinox.to, kinokiste.com, movie4k.to – diese versprechen Legalität und verführen zum Herunterladen illegaler Filme. Falls ein Brief mit einer authentischen strafbewehrten Unterlassungserklärung bei Ihnen ins Haus flattert, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren Anwalt, denn Fristverzug wird für Sie teuer.

Ist es in Ordnung, wenn Schule Internethausaufgaben aufgibt bzw. mein Kind in eine Tablet-Klasse geht?
Vernünftigerweise lässt sich gegen den grundlegenden Einsatz von Internet, Tablets und Smartphones im Unterricht nichts einwenden. Warum sollte sich Schule gegen digitales Lernen wehren und auf diese Weise fundamentale Lebenswirklichkeiten der Schülerschaft kategorisch aussperren? Wichtig ist die Zielgerichtetheit aller digitalen Aktivitäten des Lernens und Unterrichtens. Das setzt ein schulisches Medienkonzept, fachkompetente Schüler, Eltern und Lehrer und vor allem transparente Regelabsprachen voraus. Schülereltern aus Tabletklassen fehlt bisweilen die Transparenz des Tablet-Einsatzes: Wie lange darf/soll mein Kind das Tablet nutzen, welche Lern- und Unterrichtsaktivitäten finden am Tablet statt und welcher Zeitaufwand ist damit verbunden? Wenn sich Eltern hier allein auf die Aussagen und Eindrücke ihrer Kinder verlassen, verlieren sie die Kontrolle über die tatsächliche Realität.
=> Vereinbaren Sie mit Ihrem „Tablet-Klassen-Kind“ Bildschirmzeiten. Falls diese nach Meinung Ihres Kindes für die Lernaktivitäten nicht ausreichen, suchen Sie bitte den projektverantwortlichen Lehrer persönlich in der Schule auf und lassen Sie sich von diesem den erforderlichen Zeitaufwand darstellen. Generell hilft eine unmittelbare Kontaktaufnahme zum Lehrer oftmals weiter, wenn Fragen bestehen. Lassen Sie sich von Ihrem Kind alle Lernapps und digitalen Lernformen zeigen und vorführen: das verschafft Ihnen Überblick und Sie lernen selbst etwas hinzu.

Wie schaffe ich einen Sofort-Einstieg in Smartphones, Apps und Internet, d.h. einen Crashkurs für Eltern, die ihr Kind mit einem Smartphone ausstatten und dabei die wichtigsten Fehler vermeiden möchten?
Für einen schnellen Einstieg bietet sich die Linkliste von klicksalat an, hier finden Sie den schnellen Einstieg zu den verschiedenen Themen in der Medienerziehung: https://klicksalat.net/wp-content/uploads/2021/12/Ratgeber_Linkliste_Eltern.pdf

2016 Elternbeirat Luitpold Gymnasium Wasserburg / JP