Was macht der Elternbeirat?

Organisatorisches und Gremien:

  • Monatliche Elternbeiratssitzungen mit regelmäßiger „Gastbeteiligung“
  • Organisation und Durchführung Elternbeiratswahl (z.B. erstmals als Briefwahl 2014 – deutliche Steigerung der Wahlbeteiligung)
  • Mitarbeit im Schulforum
  • Weiterentwicklung Schulverfassung
  • Beteiligung an kultusministeriellen Initiativen (z.B. „Erziehungspartnerschaft“ 2014/2015)
  • Miterfassung in der „Schul-Evaluation“ (zuletzt 2015)
  • Erstellung und „Pflege“ eigene Homepage www.lgw-elternbeirat.de

Öffentliche Veranstaltungen mit unserer organisatorischen Unterstützung:

  • Kabarett-Abend Michael Altinger (11/2015, 11/2012)
  • Konzert der aufsteigenden lokalen Rock-Band „VAIT“ (11/2014)
  • Suchtprävention durch Eisi Gulp mit „Hacke dicht“ (03/2017, 11/2013)
  • Vortrag „Nur ein Mausklick bis zum Grauen“ Kriminal-Hauptkommissar Rainer Richard
  • Unterstützung kultureller Initiativen (z.B. Schultheater im Belacqua)

Schulinterne Veranstaltungen und Initiativen:

  • Jährliches Schulsommerfest
  • 10 Finger Tastenschreiben für 5.-7. Jahrgangsstufe
  • Erwerb von Medienkompetenz und Erkennung davon ausgehender Gefahren (z.B. Schüler 5.-7. und Elternvorträge von „Klicksalat“ 07/2015)
  • Unterstützung Zeitzeugen-Vorträge (Max Mannheimer 05/2015, Leon Weintraub 04/2015)
  • Initiative und finanzielle Förderung „Online-Mathegym-Programm“

Regelmäßige finanzielle Förderung:

  • Jährliches SMV-Seminar aller Klassensprecher in Agatharied
  • Klassenfahrten ins Skilager und Schullandheim, Konzert- und Theater-Fahrten,
  • Skilehrer im Skilager
  • Zweite Büchersätze in der Unter- und Mittelstufe
  • Schulprojekte (z.B. Schüler-Arbeitskreise „Schulradio“, „Schulsanitäter“, „Chemie-Physik“, ggf. P-Seminare)
  • Sozialpreis des Luitpold-Gymnasiums
  • SMV-Projekt „Das schönste Klassenzimmer“
  • Honorierung von besonderem Engagement (z.B. Winter- und Sommerkonzerte, Schultheater)
  • Weihnachtsschmuck im Schulhaus und beim Weihnachtskonzert, Festdekorationen

Das „Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)“ definiert die Aufgaben des Elternbeirats folgendermaßen: Art. 65, Bedeutung und Aufgaben