06. Prävention
Prävention von Gewalt gegen Kinder
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Um einer möglichen Gewalttat gegen Kinder vorzubeugen, legen wir Ihnen folgende Maßnahmen nahe, wie sie sich in den letzten Schuljahren im Prinzip bewährt haben. Über die unten erläuterten Maßnahmen hinaus erscheint es uns aber wesentlich, zum Gefahrenbewusstsein und zur Mitverantwortung für andere, insbesondere für jüngere Mitschüler, gezielt zu erziehen. Wir bitten Sie, unsere Bemühungen in diesem sensiblen Bereich aktiv zu unterstützen:
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Bitte teilen Sie uns grundsätzlich jede Abwesenheit vom Unterricht schon vor Unterrichtsbeginn mit. Ab 7.15 Uhr können Sie uns anrufen (08071/5956-0), noch günstiger wäre - wenn möglich - ein Fax (08071/5956-33). Auch Geschwister oder Freunde können die Krankmeldung an der Schule abgeben.
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Trifft diese Meldung bis 7.45 Uhr nicht ein, setzt die Schule bei Schülern der 5. und 6. Jahrgangsstufe grundsätzlich (bei Schülern ab Jahrgangsstufe 7 auf entsprechenden Elternwunsch) die Erziehungsberechtigten unverzüglich davon in Kenntnis, dass ihr Kind nicht zum Unterricht erschienen ist. Daher bitte ich Sie - sofern noch nicht geschehen - der Schule mitzuteilen, unter welcher Telefonnummer bzw. auf welche sonstige Weise Sie oder andere mit der Betreuung Ihrer Kinder betraute Personen von 7.50 - 8.45 zu erreichen sind.
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Für weitere Maßnahmen nach einer Benachrichtigung durch die Schule sind dann die Eltern selbst verantwortlich.
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Sind Sie oder eine mit der Beaufsichtigung betraute Person nicht erreichbar, wird die Schule nach Lage des Falles entscheiden, ob die zuständige Polizeidienststelle einzuschalten ist.
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Ein vorzeitiger Unterrichtsschluss wird nach Möglichkeit schon einen Tag vorher durch Aushang am schwarzen Brett in der Pausenhalle bekannt gegeben. Sollte Ihr Kind trotz eines schon angekündigten vorzeitigen Unterrichtsendes die Heimfahrt erst nach der 6. Stunde antreten können, hat es in jedem Falle die Möglichkeit, sich bis zum regulären Schulschluss unter Aufsicht im Schulgebäude aufzuhalten. Dies gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass überraschend die 6. Stunde wegen der plötzlichen Erkrankung einer Lehrkraft ausfallen muss. Ihr Kind hat aber auch die Gelegenheit, Sie telefonisch zu informieren, dass es früher heimgehen oder -fahren kann. Verlassen Wasserburger Schüler (andere Schüler nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern) die Schule und damit den Aufsichtsbereich, so geht die Verantwortung auf die Erziehungsberechtigten über.
Um es auch in diesem Jahr noch einmal zu unterstreichen:
Die hier vorgeschlagene und von schulischer Seite auf
freiwilliger Basis in den letzten fünf Jahren auch
konsequent praktizierte Vorgehensweise ist von der Idee her
sinnvoll, bedeutet aber einen enormen zeitlichen Aufwand in
den Morgenstunden, wenn die Damen im Sekretariat
telefonisch dem Verbleib der von ihren Mitschülern als
unentschuldigt fehlend gemeldeten SchülerInnen nachgehen
müssen. Dieser Zeitaufwand hat unverhältnismäßig
zugenommen, da es immer mehr Erziehungsberechtigte
versäumen, ihre erkrankten Kinder von sich aus pünktlich
zu entschuldigen. Die Schule wird daher diese freiwillige
Dienstleistung im Sinne der Sicherheit Ihrer Kinder in
Zukunft nur bieten können, wenn auch die Eltern von ihrer
Seite ihren Verpflichtungen nachkommen und erkrankte Kinder
morgens rechtzeitig per Telefon, Fax oder durch andere
Benachrichtigung entschuldigen; dies gilt auch und
insbesondere, wenn sich an den ersten Fehltag unerwartet
weitere anschließen; in diesem Fall ist die Schülerin/der
Schüler neuerlich zu entschuldigen!