Hausordnung

Hausordnung des Luitpold-Gymnasiums Wasserburg am Inn

1. Aufenthalt vor Beginn des Vormittagsunterrichts

Bis 7.45 Uhr halten sich alle Schülerinnen und Schüler in den Gängen des Erdgeschosses und ersten Stockwerks Altbau (Eingang Westseite Altbau) oder im Erdgeschoss und ersten Stockwerk Mittelbau auf. Die Treppenaufgänge sind freizuhalten. Zu allen Bereichen des zweiten Stockwerks des Schulhauses haben Schüler vor Unterrichtsbeginn keinen Zutritt.

2. Aufenthalt während der Vor- und der Nachmittagspausen

2.1  Während der Pausen sind folgende Bereiche allen Schülerinnen und Schülern zugänglich:

Kleine Aula, die Mensa (soweit geöffnet), die Höfe (die Sportanlagen nur im Rahmen der Aktivpause, siehe Sonder- regelung), die Parkanlage der Ovenbeck-Villa, ferner die Gänge im Erdgeschoss (im Bereich vor dem Lehrerzimmer) und ersten Stock des Altbaus sowie die Ausstellungsbereiche vor den Naturwissenschaftssälen in N/I und Erdge- schoss und erstes Stockwerk des Mittelbaus. Die Oberstufenräume in der Ovenbeck-Villa stehen nur Schülerinnen und Schülern der 11. und 12. Jahrgangsstufe zur Verfügung. Unser Schulgarten kann während der Pause nur betre- ten und besichtigt werden, sofern eine Aufsicht zugegen ist.

2.2  Während der Pausen ist der Aufenthalt in folgenden Bereichen nicht gestattet:

Im zweiten Obergeschoss des Alt- und Neubaus, im zweiten Stock Mittelbau, im Neubautreppenhaus zum Sportbereich, im Parkdeck und auf der darüber liegenden Eingangsterrasse sowie im Fahrradkeller. Die Fluchttreppe an der Nordseite des Mensagebäudes darf nicht betreten werden (Ausnahme: Notfall).

2.3

Die Aktivpause wird nur während der Pausen und nur bei trockenem Wetter in den Herbst- und Sommermonaten (Schuljahresbeginn bis Allerheiligen; Ostern bis Schuljahresende; die Absperrbänder sind zu beachten) im Freien durchgeführt. Einzelheiten des sportlichen Ablaufs sowie die Reinhaltung der Spielflächen regelt und überwacht die SMV in Zusammenarbeit mit den Aufsicht führenden Lehrkräften. Teilnehmer dürfen die Sportanlagen nur in Turnschuhen betreten und keine Speisen und Getränke auf die Spielflächen mitnehmen. Das Spielen mit einem Ball ist nur auf den Sportplätzen gestattet. Ausnahmen hierzu sind das Spielen mit Softbällen auf dem Schulhof (also auch außerhalb der Hartplätze) und Tischtennis.

2.4

Grundsätzlich gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler nach der Pause beim ersten Gong ihre Klassenzimmer aufsu- chen.

3. Verlassen des Schulgeländes

Das Verlassen der Schulanlage ist während der Vor- und der Nachmittagspausen nicht gestattet, d.h. ein Aufenthalt auch im Umgriff der Schule ist nicht erlaubt (vor und im Theater Wasserburg, im Außenbereich der Stadtbücherei, auf dem Parkplatz der VHS). Schülerinnen und Schüler der Q11 und Q12 dürfen das Schulgelände während Frei- stunden verlassen, aber nicht während der Pause. Für die Mittagspause darf das Schulgelände von allen Schülerinnen und Schülern verlassen werden (Ausnahme: Schüler der OGTS).

4. Rauchen auf dem Schulgelände


Für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft besteht auf dem gesamten Schulgelände und im daran angrenzenden Bereich absolutes Rauchverbot. Dieses Verbot umfasst auch den Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas.
Dies gilt für alle Schulgebäude inklusive Ovenbeck-Villa, alle Schulhöfe, den Schulgarten, den Park vor der Oven- beck-Villa und den Zugang zur Stadtbücherei, nämlich Theater-Gelände, Bereich der Stadtbücherei und Parkplatz der VHS.

5. Büchereibesuch während der Vor- und Nachmittagspausen oder in Freistunden

Um Gefährdungen durch den Straßenverkehr auszuschließen, führt der Weg zwischen Bücherei und Schulgebäude direkt durch die Parkanlage der Ovenbeck-Villa und dann vorbei am Kulturforum. Nur dieser direkte Weg, nicht aber der Gehsteig an der Salzburger Straße, darf benutzt werden. Die Büchereiordnung ist zu beachten.

6. Aufenthalt der Schüler nach dem Unterricht

6.1

Nach dem Unterricht sowie bei vorzeitigem Unterrichtsschluss stehen den Schülern folgende Aufenthaltsräume zur Verfügung: Die kleine Aula sowie die Parkanlage der Ovenbeck-Villa. Den Schülerinnen und Schülern der 11. und 12. Jahrgangsstufe werden zusätzlich die Oberstufenräume in der Ovenbeck-Villa angeboten. Bis einschließlich 6. Stunde ist der Aufenthalt auf der Eingangsterrasse, den Sportflächen und auf den Höfen nicht gestattet.

6.2

Die Stundenplanänderung für den nächsten Schultag muss von jeder Schülerin und jedem Schüler nach Unterrichtsende vor dem Verlassen der Schule genau gelesen werden.

7. Verhalten während des Unterrichts

Im Unterricht sind Essen, Trinken und Kaugummikauen sowie das Tragen von Kopfbedeckungen grundsätzlich verboten, es sei denn, es wurden vom Lehrer Ausnahmen ausdrücklich zugelassen.

8. Abfallentsorgung – Mülltrennung

Im Sinne eines umweltbewussten Verhaltens sind alle Abfälle entsprechend sortiert in die Abfallkörbe bzw. die ge- kennzeichneten Papier- oder Wertstoffcontainer zu werfen, nicht aber auf den Boden oder in die Bankfächer. Die Papierkörbe sind wöchentlich – in der Regel am Freitag – von jeder Klasse selbstständig in den Papiercontainer zu entleeren. In der großen und kleinen Aula werden Kunststoffe/Aluminium/Getränkekartons vom Restmüll getrennt gesammelt und vom Umweltteam nach Sonderplan entsorgt.

9. Verbot des Schneeballwerfens


Das Schneeballwerfen ist im gesamten Schulbereich und an den Bushaltestellen wegen der erheblichen Verletzungsgefahr strengstens verboten!

10. Parken im Schulbereich und Schulwegsicherheit

10.1

 Zweiräder (auch mit Motor) können nur auf den markierten Stellplätzen im Fahrradkeller bzw. in den Parkbuchten entlang der Salzburger Straße vor der Sporthalle abgestellt werden. Aus gesundheitlichen Gründen dürfen im Fahr- radkeller die Motoren nur so lange wie unbedingt nötig laufen. Auf dem Gehsteig vor den Parkbuchten bei der Sporthalle, im Parkdeck und in der Parkgarage dürfen Fahr- und Motorräder nur geschoben werden.

10.2

Da der Parkraum im Schulbereich für die Lehrkräfte und Angestellten äußerst knapp ist, können Schüler und Eltern ihre PKW vormittags nur außerhalb des Schulgeländes parken. Alle Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder nach Unterrichtsschluss mit dem Wagen abholen wollen, werden dringend gebeten, Treffpunkte zu vereinbaren, die au- ßerhalb des Schulgeländes gelegen sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, die angespannte Ver- kehrssituation im Schulbereich zu entschärfen.

10.3

Alle Schülerinnen und Schüler überqueren die Salzburger Straße nur am Ampelübergang. Den Anweisungen der Schülerlotsen ist unbedingt Folge zu leisten.

11. Datenschutz

Fotos und Videoaufnahmen von Schulveranstaltungen dürfen nur zu privaten Zwecken gemacht werden. Eine Veröffentlichung dieser Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken ist keinesfalls zulässig.

12. Verwendung von Mobilfunkgeräten im Schulbereich

Digitale Geräte, die sich an Mobilfunknetzen anmelden können (Smartphones, Smartwatches usw.) dürfen durch Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände nicht benutzt werden, auch nicht in den Pausen. Ausnahmen bedürfen im Einzelfall der ausdrücklichen Genehmigung einer Lehrkraft. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy einbehalten und bei der Schulleitung hinterlegt. Das Telefon kann nach Unterrichtsschluss dort abgeholt werden. Im Wiederholungsfall ist das Telefon bei minderjährigen Schülern von den Erziehungsberechtigten abzuholen.

Bei Prüfungen, für welche die Regelungen der GSO über Unterschleif anzuwenden sind, stellt auch schon das Mit- führen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar. Handys sind also ggf. vorher bei der Lehrkraft für die Zeit der Prüfung abzugeben.

Vom Festnetzanschluss im Sekretariat kann nur in dringenden Fällen telefoniert werden.

13. Nutzerverordnung des IT- und Multimedia-Systems

Die Nutzerverordnung des IT- und Multimediasystems ist Bestandteil dieser Hausordnung.

Wasserburg am Inn, Januar 2020

gez. Verena Grillhösl

(Schulleiterin)