Leistungsnachweise

Die Lehrerkonferenz hat folgende Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen getroffen:

Zahl der großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben) in den Jahrgangsstufen 5 bis 11

Fach567891011
Deutsch43+2T43+2T2+1m33
Englisch(1. FS)443+1m32+1m*33
Latein(2. FS)444333
Französisch(2. FS)443+1m333
Französisch(3. FS)442+1m3
Italienisch(3. FS)442+1m3
Mathematik4443433
Physik2222
Chemie(NTG)2222

m:    mündliche Schulaufgabe in den modernen Fremdsprachen, Debatte in Deutsch

T:    Eine Schulaufgabe wird durch zwei Jahrgangsstufentests ersetzt

*) in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25, ab dann keine mündliche Schulaufgabe in Englisch in der 9. Jahrgangsstufe

Die Schulaufgabentermine können dem Eltern- und Schülerportal entnommen werden. Prüfungsintensive Zeiträume sind auf Grund der großen Schulaufgabenanzahl nicht zu vermeiden, die verantwortlichen Lehrkräfte bemühen sich aber um eine angemessene Verteilung. Pro Woche sollen höchstens zwei Schulaufgaben stattfinden; diese sollen nicht auf zwei unmittelbar aufeinander folgende Tage gelegt werden; in der Unterstufe sollten dies auch nicht der Freitag und der unmittelbar darauffolgende Montag sein.

Das Nachholen versäumter Schulaufgaben findet in der Regel zu Sammelterminen am Freitagnachmittag statt.

Kleine Leistungsnachweise (5-12)

Kleine Leistungsnachweise sind entweder mündlich (insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate) oder schriftlich (insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte). In allen Fächern müssen pro Schulhalbjahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise erhoben werden, davon muss einer mündlich sein. (Davon ausgenommen sind die Fächer Kunst, Musik und Sport.)

An Tagen mit angekündigten schriftlichen Leistungsnachweisen werden keine Stegreifaufgaben gehalten.

Alle Lehrkräfte geben den Schülerinnen und Schülern zu Schuljahresbeginn bekannt, welche Formen kleiner schriftlicher Leistungsnachweise sie abhalten werden:

  • unangekündigte Stegreifaufgaben (höchstens 20 Minuten Arbeitszeit, über maximal zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden)
  • spätestens eine Woche zuvor angekündigte Kurzarbeiten (höchstens 30 Minuten Arbeitszeit, über maximal 10 unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden)
  • andere angekündigte, kleine Leistungsnachweise

Die Woche vor den Weihnachtsferien ist in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 prüfungsfreie Zeit.