Schulpsychologische Beratung

Das Berufsbild der Schulpsychologin

Als Schulpsychologin habe ich eine Doppelfunktion inne, die des Lehrers und die des Psychologen. Durch meine unterrichtliche Tätigkeit als Mathematik-Lehrerin habe ich einen engen Bezug zu schulischen Problemsituationen und erhalte Einblick in realistische Interventionsmöglichkeiten.

Mein Tätigkeitsbereich als Schulpsychologin umfasst nicht nur die Kooperation mit der Schulleitung und dem Kollegium z.B. im Bereich der Schulentwicklung, sondern vor allem mit Eltern und Schülern. Dazu gehören folgende Schwerpunkte:

1. Einzelfallhilfe

bei allgemeinen Schulproblemen wie

  • Leistungsabfall
  • unbefriedigendem Schulerfolg
  • Problemen mit Kontakten zu Lehrern und Mitschülern
  • Konzentrations- und Motivationsmangel
  • Prüfungsangst

vor allem auch dann, wenn eine längere Betreuung notwendig erscheint bzw. spezielle Probleme vorliegen wie

  • Lese-Rechtschreibschwäche
  • Schulangst
  • Selbstwertprobleme
  • Suizidgefährdung.

2. Schullaufbahnberatung 
Hinweise auf Fragen der längerfristigen Eignung fürs Gymnasium und die individuelle Gestaltung der Schullaufbahn (Wiederholung bzw. Überspringen von Klassen, Übertritt an andere Schulen usw.)

3. Gruppenmaßnahmen 
Kursangebote, z.B. zu Lern- und Arbeitsmethoden, zur Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit, zur Verringerung der Aufregung in Prüfungssituationen

4. Allgemeine Informationsveranstaltungen 
für Eltern im Rahmen von Veranstaltungen der Schule über spezielle Themen, z.B. LELE (Lernen Lernen)

Schulpsychologische Beratung

Wesentlich sind die drei Prinzipien, an die ich als Schulpsychologin gebunden bin:

1. Freiwilligkeit 
Die Ratsuchenden müssen freiwillig, nicht (nur) durch Druck von Dritten (z.B. Eltern, Lehrer etc.) zur Beratung kommen.

2. Kostenfreiheit 
Für die Beratung fallen keine Kosten an.

3. Schweigepflicht 
Ich unterliege einer Verschwiegenheitspflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB, die über die des Lehrers hinaus geht, d.h. weder Inhalte noch die Tatsache, dass Beratung in Anspruch genommen wurde, werden an Dritte weiter gegeben. Ausnahmen bei

  • Entbindung durch Betroffene
  • ohnehin offenbaren Sachverhalten
  • amtlichem Zweck / Auftrag
  • Tatsachen, die die erzieherische Arbeit der Schule beeinträchtigen können.

Termine für Beratungsgespräche

Um Termine zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Alle Beratungsgespräche finden in der Ovenbeck-Villa, Zimmer V14, 1. Stock, statt. 

Meine Sprechstunde (nur mit Voranmeldung!) im 2. Halbjahr des Schuljahres 2021/22:

Mittwoch, 5./6. Stunde

Donnerstag, 4./5. Stunde

sowie nach Vereinbarung

Birgit Letzer

Staatliche Schulpsychologin