01. Schulverfassung
Verfassung
für das Luitpold-Gymnasium
Wasserburg a. Inn
Präambel
"Alle Menschen streben von Natur aus nach Wissen." [i] Diesem Drang des Menschen verdanken wir den Fortschritt in Wissenschaft und Technik, aber auch die großen Werke in Philosophie, Theologie, Literatur, Kunst und Musik. Schule ist dazu da, dieses Streben nach Wissen zu unterstützen, die Freude am Lernen und am Wissen auszubilden, Interesse zu wecken, Talente zu entdecken und zu fördern und Kompetenzen fürs Leben zu vermitteln.
"Der Mensch ist von Natur aus ein Gemeinschaftswesen." [ii] Eine demokratische Gesellschaft lebt vom Engagement des Einzelnen und vom Miteinander. Auch Schule als Ort des Lernens kann nur im Miteinander gelingen. Eine freundliche, menschliche Atmosphäre sowie die Bereitschaft jedes Einzelnen, sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen, stärken die Freude an der gemeinsamen Tätigkeit im Schulalltag und ermöglichen allen Beteiligten die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. So wird Schule zu einem Ort der vielfältigen Gestaltung und des lebendigen Austauschs.
An unserer Schule wollen wir diese beiden Anliegen im Lehren und Lernen verwirklichen.
Deshalb geben sich die Schülerinnen und Schüler [iii], die Eltern und Erziehungsberechtigen, die Lehrerinnen und Lehrer und alle an der Schule Beschäftigten gemeinsam diese Verfassung für das Luitpold-Gymnasium-Wasserburg. Durch diese Verfassung wollen wir unser Zusammenleben an der Schule gestalten.
Dabei sind wir uns bewusst, dass unsere Verfassung weder das BayEUG noch die GSO ersetzen kann.
Aufbauend auch auf dem Grundsatz der UN-Charta, "Jedes Kind hat das Recht auf eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung." [iv], sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass folgende Grundsätze unsere Gemeinschaft prägen sollen:
1. Verantwortung
2. Wohlfühlen
3. Sicherheit
4. Lernkultur
Ich bin mir bewusst, dass Gewaltverzicht,
Hilfsbereitschaft, Toleranz und Verantwortungsbewusstsein
wichtige Grundlagen einer harmonischen Schulgemeinschaft
sind und ich werde mich für die Einhaltung dieser
Verfassung einsetzen.
Erster Abschnitt
ICH WILL VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN
Artikel 1
Verantwortung für mich selbst
Das bedeutet, dass ich meine Entscheidungen bedenke und
bereit bin, für mein Handeln einzustehen. Ich bringe
mich und meine Fähigkeiten ins Schulleben ein.
Artikel 2
Verantwortung für die anderen
Ich begegne allen Menschen mit Rücksicht, Achtung,
Ehrlichkeit, Offenheit und Vertrauen und respektiere ihre
Würde. Ich setze mich ein für Gerechtigkeit, freie
Meinungsäußerung und Gewaltfreiheit.
Artikel 3
Verantwortung für meine Umwelt
Mit den mir anvertrauten Gegenständen gehe ich sorgsam um
und leiste meinen Beitrag zu einer sauberen Schule. Ich bin
den Grundsätzen des Umweltschutzes verpflichtet.
Zweiter Abschnitt
ICH WILL MICH WOHLFÜHLEN
Artikel 4
Unser Umgang miteinander
(1) Alle wünschen sich einen rücksichtsvollen und
menschlichen Umgang miteinander.
(2) Mein Ziel ist es, tolerant zu sein. Wie ich von jedem
anderen Respekt erwarte, so respektiere ich andere. Respekt
vor dem Anderen bedeutet nicht, jede Meinung zu übernehmen
oder zu akzeptieren. Respekt erfordert auch den Mut,
menschenverachtenden Meinungen und Handlungen entschieden
entgegen zu treten. Die beiden Fähigkeiten, mit Kritik
sachlich umzugehen und Kritik sachlich äußern zu können,
sind mir sehr wichtig, weil sie Voraussetzungen für eine
freie und demokratische Gesellschaft sind.
(3) Ich bin grundsätzlich freundlich und hilfsbereit und
verzichte auf jede Art von Gewalt, wie Beleidigungen,
Provokation, Mobbing usw. Konflikte spreche ich offen an und
versuche mit den Beteiligten eine Lösung zu finden. Hilfe
dabei bieten folgende Institutionen: Klassensprecher,
Klassleiter, Konfliktmediatoren, Klassenrat,
Verbindungslehrer, Schulleitung und Elternbeirat.
(4) Wir bemühen uns um Gerechtigkeit und gehen fair
miteinander um. Niemals dürfen Leistungseinschätzung und
Notengebung die gegenseitige Wertschätzung untergraben.
Artikel 5
Mein individueller Beitrag zum Ganzen
(1) Ich will dazu beitragen, dass an unserer Schule jedem
konstruktive Kreativität ermöglicht wird.
(2) Kreativität ist verbunden mit der Neugierde, Neues zu
lernen und mit der Bereitschaft, sich Bildung
anzueignen. Damit ich dieses Ziel in der Gemeinschaft auch
umsetzen kann, versuche ich innerhalb des geordneten
Schullebens einen engagierten Beitrag zu leisten.
(3) Dabei ist gegenseitige Unterstützung, je nach Bedarf
individuell oder als Teil einer Gruppe,
erforderlich.
Artikel 6
Der Lebensraum Schule als Teil der Gesellschaft
(1) Ich gehe verantwortungsvoll mit Schuleigentum und mit
fremdem Eigentum um. Ich bin bereit, den Lebensraum Schule
aktiv und kreativ mitzugestalten.
(2) Unsere Schulaktivitäten werden von der Öffentlichkeit
wahrgenommen. Dabei ist es unser Ziel, dass unsere
Schulgemeinschaft als eine harmonische und erfolgreiche
Lerngemeinschaft angesehen und gewürdigt wird.
(3) Ich habe die Gelegenheit, mich aktiv am Schulleben zu
beteiligen und unterstütze, im Rahmen meiner
Möglichkeiten, öffentliche Veranstaltungen an unserer
Schule, sowie Kontakte, Projekte und Partnerschaften mit
anderen Schulen.
Dritter Abschnitt
ICH WILL MICH SICHER FÜHLEN
Artikel 7
Gefahren erkennen, vermeiden und in Gefahrensituationen
helfen
(1) Ich verhalte mich achtsam und umsichtig, um
Selbstgefährdung und die Gefährdung anderer zu verhindern.
(2) Eigenverantwortung und Verantwortungsbewusstsein für
andere und für die Gemeinschaft erfordern meinen Mut zum
Hinschauen, Eingreifen und Hilfe holen, wenn Mitschüler
gefährdet sind.
Artikel 8
Gewalt verhindern
(1) Ich lehne nicht nur körperliche Gewalt, sondern jede
Form der Verletzung, Verspottung und Herabwürdigung in
Wort, Schrift oder Bild ab.
(2) Ich bemühe mich um Selbstbeherrschung und
Selbstkontrolle, aber auch darum, mich in andere
hineinzuversetzen und deren Gefühle zu respektieren.
(3) Wenn ich psychische oder physische Gewalt beobachte,
zeige ich Zivilcourage, damit die Eskalation von Konflikten
verhindert werden kann.
Vierter Abschnitt
ICH WILL UNGESTÖRT LERNEN UND ARBEITEN KÖNNEN
Artikel 9
Unterrichtsverlauf
(1) Ich halte die Unterrichtszeiten sowohl als Schüler als
auch als Lehrer ein.
(2) Ich störe den Unterricht nicht durch
Fremdbeschäftigung und bin freundlich zu Mitschülern und
Lehrern.
(3) Ich gehe mit Lehr- und Lernmitteln sorgsam um und achte
darauf, alle notwendigen Unterlagen, Bücher und
Schreibutensilien vollständig bei mir zu haben.
(4) Beim Stundenwechsel verhalte ich mich ruhig, um andere
nicht zu stören.
Artikel 10
Unterrichtsqualität
(1) Ich halte mich als Schüler an die Vorgaben der
Gymnasialen Schulordnung, als Lehrer an die
Lehrerdienstordnung.
(2) Als Lehrer achte ich darauf, Hausaufgaben regelmäßig,
klar formuliert und vor Ende der Unterrichtsstunde zu
stellen, sie zu kontrollieren und zu besprechen.
(3) Als Lehrer verpflichte ich mich, den Unterricht
gewissenhaft und sorgfältig zu planen und alle
Prüfungsaufgaben fair zu stellen.
(4) Als Schüler erledige ich alle Hausaufgaben - auch
mündliche Aufgaben und Wiederholungen - zuverlässig und
genau.
Artikel 11
Gesprächskultur
(1) Ich höre zu, lasse andere ausreden, bin ruhig, wenn
ein anderer spricht, nehme die Beiträge anderer ernst und
spreche laut und deutlich.
(2) Als Lehrer bemühe ich mich besonders darum, auf Fragen
der Schüler einzugehen.
(3) Als Schüler versuche ich, zum Thema passende Beiträge
zu liefern.
(4) Ich vermeide verletzenden Zynismus.
Artikel 12
Prüfungssituationen
Während aller Prüfungen verhalte ich mich ruhig und
diszipliniert und stelle Verständnisfragen nur in
dringenden Fällen.
Artikel 13
Abschließende Vereinbarungen
(1) Die am Luitpold-Gymnasium Wasserburg gültige und vom
Schulforum beschlossene Hausordnung ist Teil dieser
Verfassung.
(2) Diese Verfassung tritt in Kraft, wenn die
Lehrerkonferenz, der Elternbeirat, die
Klassensprecherversammlung und das Schulforum sie jeweils
mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
beschließen.
(3) Änderungen dieser Verfassung werden wirksam, wenn die
oben genannten Gremien den Änderungen jeweils mit
2/3-Mehrheit gemäß Abs. 2 zustimmen.
[i] Aristoteles, Metaphysik, I, 980a2 l. Zusammen mit dem
Christentum liefert die griechische Antike die Grundlage
unserer heute bestehenden Werteordnung. In dieser
geistesgeschichtlichen Tradition stehend, berufen wir uns
auf den griechischen Philosophen Aristoteles, der den
Menschen als Gemeinschaftswesen in den Mittelpunkt seiner
Überlegungen stellte.
[ii] Vgl. Aristoteles, Politik, I, 1253a1
[iii] In dieser Verfassung werden nicht immer die weiblich
und die männliche Bezeichnung für Mitglieder der
Schulgemeinschaft verwendet. Wenn dies geschieht, so ist
damit stets die geschlechtsneutrale Bezeichnung (Schüler
als Oberbegriff für männliche und weibliche Schüler) und
keine geschlechtsspezifische Einschränkung gemeint. Dieses
Verfahren wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit des
Verfassungstextes gewählt.
[iv] UN-Charta der Kinderrechte, Artikel 2