Regelungen für die IT-Nutzung am LGW
Regelungen für die IT-Nutzung am LGW
1) Nutzung eigener digitaler Endgeräte durch Schülerinnen und Schüler:
a) Unterricht:
- Smartphones bleiben ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Schultasche. Für Unterrichtszwecke können die Lehrkräfte den Gebrauch genehmigen.
- Smartwatches dürfen nur zum Ablesen der Uhrzeit genutzt werden.
- Jegliche Kopfhörer dürfen nicht verwendet werden.
- Nutzung von Tablet-PCs bzw. Notebooks ab der 9. Jahrgangsstufe: Grundsätzlich entscheidet die Lehrkraft, ob und für welche unterrichtlichen Zwecke digitale Geräte und Anwendungen genutzt werden dürfen. Dabei sind die Geräte nur geöffnet bzw. aufgestellt, soweit die unterrichtliche Anwendung (z.B. Nutzung der Tastatur) dies erfordert. Unterrichtsfremde Nutzung (z.B. Spielen, Chatten, Surfen) ist zu unterlassen. Push-Nachrichten müssen deaktiviert sein. Lehrkräften ist jederzeit Einblick in alle geöffneten Anwendungen zu gewähren. Die Schülerinnen und Schüler sind selbst für die Einsatzfähigkeit (z.B. Akkuladung, Datensicherung, Updates etc.) und sichere Verwahrung ihrer Geräte verantwortlich. Unterrichtsmaterialien (z.B. Schreibutensilien, Block, Taschenrechner, Lektüre, Periodensystem) müssen mitgebracht werden.
b) Prüfungen:
Alle digitalen Endgeräte (z.B. Smartphones, Smartwatches, Tablet-PCs, jegliche Kopfhörer, KI-Smart-Stifte) müssen vor Beginn schriftlicher Leistungsnachweise ausgeschaltet und in der Schultasche (keinesfalls in der Kleidung!) verstaut werden. Alternativ können sie am Lehrerpult abgelegt werden. Wird dies unterlassen, gilt es als Versuch des Unterschleifs.
c) Außerunterrichtliche Zeiten:
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 ist die Nutzung digitaler Endgeräte auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Die Jahrgangsstufen 9 bis 13 können vor Unterrichtsbeginn und in den Vormittagspausen Tablet-PCs und Notebooks für eindeutige schulische Zwecke benutzen, nicht jedoch Smartphones und Kopfhörer. In Freistunden und Mittagspausen können ab der 11. Jahrgangsstufe in den Aufenthaltsbereichen auch Smartphones in nicht störender Weise verwendet werden. Die Regeln unter Nr. 3 sind hierbei strikt zu beachten. Der Aufsicht führenden Lehrkraft ist zur Überprüfung jederzeit Einblick in die geöffneten Anwendungen zu gewähren.
d) WLAN:
Für die Jahrgangsstufen 9 bis 13 ist ein schulisches WLAN-Netz mit individualisierter Anmeldung freigeschaltet und darf für schulische Zwecke genutzt werden.
2) Nutzung schulischer IT-Ausstattung:
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler zu einem pfleglichen Umgang mit schulischer IT-Ausstattung verpflichtet. Sie sind dabei für ihre Handlungen verantwortlich.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung für das schulische Netzwerk und wählen selbst ein Passwort. Dieses darf keinesfalls weitergegeben oder ein fremder Zugang genutzt werden. Am Ende der Nutzung muss man sich korrekt abmelden. Der Zugang darf ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden.
- An schulischen IT-Geräten sind Essen und Trinken grundsätzlich verboten.
- Die Multimediaausstattung der Klassenräume darf ausschließlich mit Erlaubnis und unter Aufsicht einer Lehrkraft bedient werden.
- Bei der Ausgabe von Geräten aus mobilen Einheiten registriert die Lehrkraft die zugeteilten Nummern für den Fall einer späteren Überprüfung.
- Jegliche Manipulation an der Hard- oder Software schulischer Geräte ist strikt untersagt. Das Herunterladen von Anwendungen muss von der Lehrkraft genehmigt werden. Mitgebrachte Datenträger oder Geräte dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft an schulische Geräte angeschlossen werden.
- Störungen oder Schäden an schulischen Geräten sind der Lehrkraft bzw. dem Systembetreuer unmittelbar zu melden.
3) Generelle Bestimmungen:
- Es ist strikt verboten, jugendgefährdende oder strafbare, insbesondere pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden. Dies gilt auch für alle Inhalte, die andere beleidigen, bloßstellen, belästigen oder den Schulfrieden stören. Zur Verfolgung von Verstößen darf die Schule den Datenverkehr befristet speichern.
- Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und Datenschutz sind strikt zu beachten. Bild-, Video- oder Tonaufnahmen dürfen nur zu schulischen Zwecken mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen sowie einer Lehrkraft angefertigt oder verbreitet werden. Dies gilt auch für Tafelanschriften der Lehrkräfte.
- Sanktionen:
Bei weniger schweren und einmaligen Verstößen kann die betreffende Lehrkraft es nach eigenem Ermessen bei einer Ermahnung belassen. Bei regelwidriger Nutzung werden mobile Endgeräte bis zum Ende der Unterrichtszeit einbehalten und können erst im Anschluss im Sekretariat abgeholt werden. Das betreffende Gerät ist vorher vom Besitzer auszuschalten. Bei wiederholtem Verstoß werden Ordnungsmaßnahmen verhängt.
Juli 2025
Tanja Oberhofer
(Schulleiterin)