Selbstverständnis
Zum Selbstverständnis des Elternbeirats
Der Elternbeirat (EB) versteht sich als kritischer (gegenüber allen Parteien) und neutraler Vermittler, möglichst losgelöst von eigenen Schulerfahrungen, mit dem Ziel, das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften, Schülern und Eltern zu fördern und zu vertiefen.
Der EB sieht es als eine seiner Aufgaben an, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und gegebenenfalls an die zuständigen Personen / Gremien weiterzuleiten.
Der EB sieht es als eine seiner Aufgaben an, durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen.
Rechte und Aufgaben des EB werden in Anlehnung an die entsprechenden Gesetze dargelegt in der Broschüre „Schule und Familie. Verantwortung gemeinsam wahrnehmen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Stand September 2020.
Aus den Ausführungen in dieser Broschüre ergibt sich, dass der EB das Recht zur Mitbestimmung hat (d.h. der Schulleiter kann nur mit Zustimmung des EB entscheiden) bei u.a. folgenden Punkten:
- Bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag
- Bei der Entscheidung über die Durchführung von Schullandheim-Aufenthalten, Schul-Skikursen, Studienfahrten, Abschlussfahrten, Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches
- Bei der Entscheidung über Grundsätze der Festlegung der Unterrichtszeiten
- Bei der Entscheidung über das Konzept zur Verwendung der zusätzlichen flexiblen Intensivierungsstunden am Gymnasium
- Bei der Änderung von Ausbildungsrichtungen und Einführung von Schulversuchen
- Bei bestimmten Erhebungen, die sich an die Erziehungsberechtigten wenden
- Bei der Festlegung der Grundsätze zur Durchführung von Veranstaltungen der Schule
- Bei der Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen, welche die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen
- Bei der Entscheidung über Grundsätze der Durchführung von Veranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit
Daraus ziehen wir für unser Selbstverständnis folgende Schlüsse:
Wir sehen als unsere Aufgabe an, Lehrkräfte für / bei der Durchführung von Projekten außerhalb des Routineunterrichts, die Wissen in alternativer Form, u./ o. Selbsterfahrung u. / o. Gemeinschaftssinn vermitteln, zu motivieren bzw. zu unterstützen.
Wir sehen als unsere Aufgabe an, Informations- und Kulturveranstaltungen zu initiieren und durchzuführen. Wir möchten uns dafür einsetzen, den Eltern den großen sozialen und pädagogischen Stellenwert, den Schule im Leben der Kinder hat, zu verdeutlichen, und möchten die Eltern vor diesem Hintergrund zu mehr Engagement für die Schulgemeinschaft motivieren (vergleichbar zu Art. 6 der Schulverfassung).
Finanzen
Die finanziellen Möglichkeiten des EB ergeben sich durch Spenden und durch Einnahmen bei vom EB durchgeführten Veranstaltungen, die die Mitglieder des EB in ihrer Freizeit ehrenamtlich organisieren und durchführen. Dadurch ergibt sich, dass die Förderung von Projekten jeweils von der aktuellen Kassenlage des EB abhängig ist. Vorzugsweise sollten folgende Projekte gefördert werden: Projekte, die den Schülern zu Gute kommen und nicht über den Schuletat abgedeckt werden, z.B. Unterstützung von Klassenfahrten, Busfahrten zu Theater- und Museumsbesuchen etc., Unterstützung der Wahlfächer, Projekte von Lehrern außerhalb des Routineunterrichts, die Wissen in alternativer Form, u./ o. Selbsterfahrung u. / o. Gemeinschaftssinn vermitteln (s.o.).
Der Elternbeirat des LGW